Allgemeine Geschäftsbedingungen von MITTLBÖCK MARKETING LTD.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab Jänner 2017.
Erstellt von der Kanzlei Simonfay & Salburg und verwendet mit freundlicher Genehmigung von ALINE Müller-Vohnout e.U.
1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer MITTLBÖCK MARKETING LTD. (nachfolgend MITTLBÖCK MARKETING genannt), gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden von MITTLBÖCK MARKETING ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.5 Kunde von MITTLBÖCK MARKETING kann nur eine physische oder juristische Person sowie ein im Firmenbuch eingetragenes Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit sein. MITTLBÖCK MARKETING ist berechtigt, alle nötigen Angaben über die Identität und Bonität sowie die Rechts- und Geschäftsfähigkeit des Kunden sowie den Nachweis für das Vorliegen einer Zeichnungs- oder Vertretungsbefugnis zu verlangen und einzuholen.
Weiters hat der Kunde auf Verlangen von MITTLBÖCK MARKETING eine Zustellanschrift sowie eine Zahlstelle in Inland bekannt zu geben.
2. Umfang des Auftrages
2.1 Der Umfang eines konkreten Auftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
2.2 MITTLBÖCK MARKETING ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Sofern benannte Dritte mit dem jeweiligen Auftraggeber ein eigenständiges Vertragsverhältnis begründen, übernimmt für Ansprüche jeglicher Art aus diesen Vertragsverhältnissen keinerlei Haftung und können Ansprüche des Auftraggebers aus diesem Vertragsverhältnis nur unmittelbar gegen den benannten Dritten geltend gemacht werden.
2.3 Für den Fall, dass der jeweilige Auftrag nach der Leistungsbeschreibung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht ausgeführt werden kann, gilt nachfolgendes: Ändert MITTLBÖCK MARKETING die Leistungsbeschreibung nach einer entsprechenden Mitteilung von MITTLBÖCK MARKETING nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, kann MITTLBÖCK MARKETING die Ausführung ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Versäumnisses des Auftraggebers oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber, ist MITTLBÖCK MARKETING berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit des Auftragnehmers angefallenen Kosten und Spesen sowie allfällige Abbaukosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen. Weiters hält der Auftraggeber MITTLBÖCK MARKETING für sämtliche Schäden, die aus einer solchen nachträglichen Änderung resultieren, MITTLBÖCK MARKETING schad- und klaglos.
3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung
3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Auftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Arbeitsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
3.2 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass MITTLBÖCK MARKETING auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.
4. Sicherung der Unabhängigkeit
Auftraggebern ist es grundsätzlich untersagt, mit Arbeitnehmern oder Subunternehmungen von MITTLBÖCK MARKETING ohne Zustimmung von MITTLBÖCK MARKETING eigenständige Vereinbarungen hinsichtlich der Erbringung jedweder Leistungen zu treffen. Eine entsprechende Vereinbarung löst ein sofortiges außerordentliches Rücktrittsrecht von MITTLBÖCK MARKETING betreffend sämtlicher bestehender Vereinbarungen mit dem Auftraggeber aus.
5. Berichterstattung / Hinweispflicht
5.1 MITTLBÖCK MARKETING ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes nur an die jeweilige Auftragsbeschreibung gebunden, ist ansonsten gegenüber dem Auftraggeber weisungsfrei. MITTLBÖCK MARKETING ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.
5.2 Der Vertragspartner von MITTLBÖCK MARKETING wird ausdrücklich auf die Vorschriften des Telekommunikationsgesetz (TKG), das E – Commerce Gesetz, das Pornographiegesetzes, BGBl. 1950/97 idgF, das Verbotsgesetz vom 8. Mai 1945, StGBl 13 idgF und die einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuches hingewiesen, wonach die Übermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Der Vertragspartner verpflichtet sich, diese Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber MITTLBÖCK MARKETING die alleinige Verantwortung für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zu übernehmen.
6. Schutz des geistigen Eigentums
6.1 Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer MITTLBÖCK MARKETING und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke verbleiben bei MITTLBÖCK MARKETING. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk ohne ausdrückliche Zustimmung von MITTLBÖCK MARKETING zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung an MITTLBÖCK MARKETING – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
6.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt MITTLBÖCK MARKETING zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
6.3 Bei Beendigung eines vertraglich abgeschlossenen Mietverhältnisses (z.B.: Content Management System) muss der Vertragspartner es ermöglichen, das Werk vollständig entfernen zu können.
6.4 Die Nutzung der MITTLBÖCK MARKETING Dienstleistungen durch Dritte sowie die entgeltliche Weitergabe von MITTLBÖCK MARKETING Dienstleistungen an Dritte bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung von MITTLBÖCK MARKETING.
7. Übergabe Zeitpunkt und Gewährleistung
7.1 Als Zeitpunkt der Übergabe des jeweiligen Auftragsgegenstandes gilt die vollständige Ablieferung des Auftragsgegenstandes durch den MITTLBÖCK MARKETING an den Auftraggeber bzw. den beauftragten Lieferanten. Ab diesem Zeitpunkt der Übergabe beginnt der Lauf sämtlicher Fristen für die Rüge und Geltendmachung von Mängeln, dies unabhängig davon, ob der Auftraggeber bei Übergabe bereits die in seinen Bereich liegenden technischen Vorkehrungen getroffen hat, den Auftragsgegenstand zu nutzen. Auch der Beginn von in Einzelfällen mit den Auftraggebern vereinbarten Bestandsverhältnissen hinsichtlich der Verwendung der jeweiligen Auftragsgegenstände knüpft an diesen Übergabezeitpunkt an und besteht unabhängig davon, ob der Auftraggeber bei Übergabe bereits die in seinen Bereich liegenden technischen Vorkehrungen getroffen hat, den Auftragsgegenstand zu nutzen. Als Zeitpunkt des Gefahrenübergangs auf den Auftraggeber gilt die genannte Übergabe des jeweiligen Auftragsgegenstandes an den Auftraggeber bzw. an den beauftragten Lieferanten.
7.2. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Gegenüber Unternehmern im Sinne des KSchG gilt eine Gewährleistungsfrist von sechs Monaten als vereinbart. Der Auftragsgegenstand ist unmittelbar nach Übergabe zu untersuchen. Die Beweislast dafür, dass ein Mangel schon zum Übergabezeitpunkt vorhanden war, trifft, sofern nicht gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, jedenfalls den Auftraggeber. Weiters übernimmt der Auftraggeber grundsätzlich keine Haftung, falls die jeweiligen Kaufgegenstände nicht sachgemäß bedient und behandelt werden.
Sofern nicht von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behält sich der Auftragnehmer vor, den Gewährleistungsanspruch nach eigener Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.
7.3 Liegt für beide Vertragspartner ein Handelsgeschäft vor, so ist MITTLBÖCK MARKETING der Mangel unverzüglich, jedenfalls aber binnen 3 Tagen nach Übergabe des jeweiligen Auftragsgegenstandes anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unmittelbar nach Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, so gilt der Auftragsgegenstand als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistung und Schadenersatzansprüchen einschließlich Mangelfolgeschäden sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln sind hier ausgeschlossen.
Die Gewährleistung erlischt, wenn Reparaturen oder Änderungen von Dritten vorgenommen wurden.
7.4 Wenn keine Beanstandung durch den Auftraggeber erfolgt, gelten die Dienstleistungen und Werke als akzeptiert und abgenommen. Alle Beanstandungen, die nach 5 Werktagen erfolgen, werden gesondert verrechnet.
7.5 MITTLBÖCK MARKETING betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. MITTLBÖCK MARKETING übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können, oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben.
7.6 Die vorangegangenen Gewährleistungsbestimmungen gelten jeweils nur unter der Voraussetzung der im Rahmen des einzelnen Auftrages zwischen dem Auftraggeber und MITTLBÖCK MARKETING einvernehmlich festgehaltenen technischen Rahmenbedingungen betreffend sowohl den Hardware- als auch den Softwarebereich. Nur für den Fall der Einhaltung dieser Rahmenbedingungen wird die entsprechende Verwendbarkeit des Auftragsgegenstandes im Rahmen der jeweiligen Auftragsbedingungen entsprechend der vorangegangenen Gewährleistungsbestimmungen durch MITTLBÖCK MARKETING garantiert. Für den Fall der Änderung der technischen Rahmenbedingungen betreffend sowohl den Hardware- als auch den Softwarebereich auftretende Einschränkungen der Funktionsweise des jeweiligen Auftragsgegenstandes gelten nicht als Mängel und führen zu keiner wie immer gearteten Haftung der Firma MITTLBÖCK MARKETING.
8. Haftung
8.1 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von MITTLBÖCK MARKETING zurückzuführen ist.
8.2 Sofern MITTLBÖCK MARKETING das Werk unter Zuhilfenahme von Erfüllungsgehilfen und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen entstehen, tritt MITTLBÖCK MARKETING diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
8.3 MITTLBÖCK MARKETING haftet nicht für Inhalte von MITTLBÖCK MARKETING erstellten Werken (Webseiten, Folder, Flyer u.s.w), insbesondere für Inhalte die über ein Content Management System, vom Kunden selbst, erstellt wurden, noch für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch das diese frei von Rechten Dritter sind oder beim Versenden von Informationen an Dritte Personen (z. B. via E-Mail). Dies gilt auch für verwendete Logos, Grafiken, Fotos- und Bildmaterial sowie für Filme und Musik. Weiters haftet MITTLBÖCK MARKETING weder für Fremdleistungen sowie für Hard- und Softwareprobleme oder Fehler, die Funktionalität von Browsern oder Servern sowie für die eventuelle nicht Annahme oder Eintragung in Suchmaschinen/Suchdiensten und Verzeichnissen. Der Kunde haftet für die Urheber- und wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit der übermittelten Inhalte und Daten und verpflichtet sich, von Ansprüchen Dritter aus der Verletzung von Schutzrechten, frei-, schad- und klaglos zu halten.
8.4 MITTLBÖCK MARKETING haftet für von Mitarbeitern oder Beauftragten im Rahmen der Auftragserfüllung verursachte Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Schadenersatzansprüche aufgrund von bei Lieferung und Installation verursachten Schäden sind an den mit der Lieferung bzw. Installation durch den Kunden beauftragten Unternehmer zu richten. Schadenersatzansprüche gegen MITTLBÖCK MARKETING verjähren in sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber ein Jahr nach Übergabe des Kaufgegenstandes. Bei Unternehmern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist weiter die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebenen Einsparungen, verloren gegangene oder veränderte Daten, mittelbare und ausgebliebene Einsparungen, verloren gegangene oder veränderte Daten, mittelbare und Folgeschäden sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter — soweit zwingendes Recht dem nicht entgegensteht — ausgeschlossen. Ebenso übernimmt die MITTLBÖCK MARKETING keine Haftung für Schäden, die durch eine erforderliche, aber nicht erteilte behördliche Bewilligung oder durch eine erforderliche, aber nicht erteilte privatrechtliche Genehmigung oder Zustimmung Dritter entstehen. Allfällige Regressforderungen aus dem Titel der „Produkthaftung“ iSd PHG sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist ein zumindest grob fahrlässiges Verschulden von MITTLBÖCK MARKETING nach.
8.5 MITTLBÖCK MARKETING ergreift alle technisch möglichen und bekannten Maßnahmen, um die bei ihr gespeicherten Daten zu schützen. MITTLBÖCK MARKETING ist jedoch nicht dafür verantwortlich, wenn es jemandem gelingt auf rechtswidrige Art und Weise an diese Daten heranzukommen und sie weiter zu verwenden. Die Geltendmachung von Schäden der Vertragspartei oder Dritter gegenüber MITTLBÖCK MARKETING aus einem derartigen Zusammenhang wird einvernehmlich ausgeschlossen. Die vorangegangenen Haftungsbestimmungen gelten jeweils nur unter der Voraussetzung der im Rahmen des einzelnen Auftrages zwischen dem Auftraggeber und MITTLBÖCK MARKETING einvernehmlich festgehaltenen technischen Rahmenbedingungen betreffend sowohl den Hardware- als auch den Softwarebereich. Nur für den Fall der Einhaltung dieser Rahmenbedingungen wird die entsprechende Verwendbarkeit des Auftragsgegenstandes im Rahmen der jeweiligen Auftragsbedingungen entsprechend der vorangegangenen Haftungsbestimmungen durch MITTLBÖCK MARKETING garantiert. Für den Fall der Änderung der technischen Rahmenbedingungen betreffend sowohl den Hardware- als auch den Softwarebereich auftretende Einschränkungen der Funktionsweise des jeweiligen Auftragsgegenstandes gelten nicht als Mängel und führen zu keiner wie immer gearteten Haftung MITTLBÖCK MARKETINGs gegenüber dem Auftraggeber oder gegenüber Dritten.
9. Geheimhaltung / Datenschutz
9.1 MITTLBÖCK MARKETING ist berechtigt, Verbindungsdaten, insbesondere Source- und Destination-IP, aber auch alle anderen anfallenden Logs neben der Auswertung für Verrechnungszwecke, auch zum Schutz der eigenen Rechner und der von Dritten zu speichern und auszuwerten. Weiters dürfen diese Daten zur Behebung technischer Mängel verwendet werden.
9.2 Der Auftragnehmer MITTLBÖCK MARKETING ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet MITTLBÖCK MARKETING Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
9.3 MITTLBÖCK MARKETING behält sich vor, Namen, E-Mail Adressen, sowie Art der Dienstleistung vom Auftraggeber auf eine Referenzliste zu setzen, und diese auf Anfrage auch anderen Kunden und Interessenten zur Verfügung zu stellen.
9.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Passwörter geheim zuhalten. Für Schäden die durch mangelhafte Geheimhaltung der Passwörter durch den Auftraggeber oder durch Weitergabe an Dritte entstehen, haftet dieser.
10. Zahlungsweise und Storno
10.1 Gelieferte Werke bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im uneingeschränkten Eigentum von MITTLBÖCK MARKETING.
10.2 Sofern im Auftrag nicht anders vereinbart, gelten die im Angebot oder in der Preisliste angeführten Preise. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, spätestens 3 Werktage nach Rechnungserhalt ohne Abzug und spesenfrei zu begleichen. Mit der Projektbeauftragung sind 50% (fünfzig) der Projektsumme zu entrichten. Mit der technischen Fertigstellung durch MITTLBÖCK MARKETING sind weitere 30% (dreißig) der Projektsumme und mit Abnahme des Projekts sind die restlichen 20% (zwanzig) der Projektsumme zu bezahlen. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich verrechnet. Wir behalten uns Preisänderungen vor. Alle Preise die in Broschüren, Offerten, Rechnungen, Webseite, etc. angeführt sind, verstehen sich, falls nicht anders angegeben, als Nettopreise exkl. 20% MwSt.
10.3 MITTLBÖCK MARKETING wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
10.4 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung von MITTLBÖCK MARKETING durch den Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.
10.5 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch MITTLBÖCK MARKETING, so behält MITTLBÖCK MARKETING den Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Gesamtsumme.
10.6 Im Falle der Nichtzahlung von vereinbarten Zwischenabrechnungen ist MITTLBÖCK MARKETING von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
10.7 Bei Zahlungsverzug ist MITTLBÖCK MARKETING berechtigt, sämtliche daraus entstehende Spesen und Kosten, sowie bankübliche Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen.
10.8 Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber MITTLBÖCK MARKETING und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von MITTLBÖCK MARKETING nicht anerkannter Mängel, ist ausgeschlossen.
10.9 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten.
10.10 Der Auftraggeber ist berechtigt, innerhalb 1 Werktages, den Auftrag schriftlich, ohne Angabe von Gründen zu stornieren. Für Storno, die im Zeitraum ab 2 Werktagen bis zu 14 Tagen nach Abschluss getätigt werden, verrechnet MITTLBÖCK MARKETING eine Stornogebühr in der Höhe von 10% der vereinbarten Auftragssumme. Im Zeitraum ab 14 Tagen bis 31 Tage nach Vertragsabschluss, werden 20% der vereinbarten Auftragssumme in Rechnung gestellt. Bei Stornierung ab 31 Tagen bis zur voraussichtlichen Fertigstellung des Auftrages, wird die vereinbarte Gesamtsumme verrechnet. MITTLBÖCK MARKETING behält sich vor, von einer Vertragserfüllung abzusehen, wenn sich der Kunde in irgendeiner Form, gesetzeswidrig verhält oder ihm Verfahren anhängig sein sollten.
10.11 MITTLBÖCK MARKETING ist bei Zahlungsverzug berechtigt, Leistungen aus Dienstleistungsverträgen mit schriftlicher Verständigung an den Auftraggeber bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen und eine Sperrgebühr unabhängig von der Auftragssumme mit EUR 160,- exkl. MwSt. zu verrechnen. Das vollständige Nutzungsrecht erlangt der Kunde nach vollständiger Bezahlung.
10.12 Die für das Einschreiten von Rechtsanwälten und Inkassodiensten anfallenden zweckentsprechenden Kosten sind vom Kunden zu tragen. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges mit seinen vertraglichen Verpflichtungen die MITTLBÖCK MARKETING entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.
10.13 Gegen Ansprüche von MITTLBÖCK MARKETING kann der Kunde grundsätzlich nicht mit Gegenforderungen aufrechnen. Gegenüber Verbrauchern im Sinne des KschG gilt dieses Aufrechnungsverbot bei Ansprüchen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Kunden gegenüber der MITTLBÖCK MARKETING stehen sowie gerichtlich festgestellt oder von der MITTLBÖCK MARKETING anerkannt wurden, nicht.
Forderungen eines Verbrauchers gegen MITTLBÖCK MARKETING dürfen mangels ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung nicht abgetreten werden.
11. Liefertermin
11.1 Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten.
11.2 Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den von MITTLBÖCK MARKETING angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig, insbesondere die von ihm akzeptierte Leistungsbeschreibung lt. schriftlichen Vertrag zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind von MITTLBÖCK MARKETING nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug des Auftragnehmers führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
11.3 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Programme umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu legen.
12. Elektronische Rechnungslegung
MITTLBÖCK MARKETING ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch MITTLBÖCK MARKETING ausdrücklich einverstanden.
13. Dauer von Vertragsverhältnissen
13.1 Verträge mit MITTLBÖCK MARKETING enden grundsätzlich mit dem Abschluss des jeweiligen Auftrages, sofern es sich nicht um eine schriftlich vereinbarte monatliche Dienstleistung von MITTLBÖCK MARKETING handelt.
13.2 Der jeweilige Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von MITTLBÖCK MARKETING ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, – wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder – wenn über einen Vertragspartner ein Insolvenzverfahren eröffnet oder der Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.
13.3 Wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder – wenn über einen Vertragspartner ein Insolvenzverfahren eröffnet oder – der Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder – gesetzeswidrig verhält, behält sich MITTLBÖCK MARKETING vor, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, den Vertrag zu lösen bzw. von einer Vertragserfüllung abzusehen.
13.4 Vertragsdienstleistungen können unter Einhaltung einer 3 monatigen Kündigungsfrist per 1. des Monats schriftlich gekündigt werden (Datum des Poststempels).
14. Weitere Anzeigenpflichten, Zugang von Erklärungen
14.1 Der Auftraggeber hat während der Zeit der Vertragsabwicklung Änderungen seines Namens oder der Bezeichnung, unter der er in den Unterlagen von MITTLBÖCK MARKETING geführt wird, sowie jede Änderung seiner Anschrift (Sitzverlegung), der Zahlstelle und jede Änderung seiner Rechtsform und seiner Firmenbuchnummer sofort schriftlich anzuzeigen.
14.2 Gibt der Auftraggeber eine Änderung seiner Anschrift nicht bekannt und gehen ihm deshalb an die von ihm zuletzt bekannt gegebene Anschrift gesandte, rechtlich bedeutsame Erklärungen der MITTLBÖCK MARKETING nicht zu, so gelten die Erklärungen trotzdem als zugegangen. Rechnungen und Mahnungen der MITTLBÖCK MARKETING gelten unter den gleichen Voraussetzungen als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Zahlstelle gesandt wurden.
14.3 Nicht bescheinigt zugesandte Tatsachenerklärungen der MITTLBÖCK MARKETING gelten mit dem dritten Werktag — wobei der Samstag nicht als Werktag gilt — nach der Übergabe zur postalische Beförderung als zugegangen, es sei denn, der Kunde macht glaubhaft, die Zustellung wäre nicht oder später erfolgt. Die Zugangsfiktion des Pkt. 14.2 bleibt hiervon unberührt.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
15.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
15.3 Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, sowie der Ersatz von Sachschäden im Sinne des Paragraph 9 Produkthaftungsgesetz ist einvernehmlich ausgeschlossen.
15.4 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Für Streitigkeiten gilt die örtliche Zuständigkeit des nach dem jeweils aktuellen Firmensitz von MITTLBÖCK MARKETING zum Zeitpunkt der Klagseinbringung sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart.